Aus gegebenem Anlass möchten wir unsere Züchter, Mitglieder und Freunde darauf hinweisen, dass die Kennzeichnung eines Pferdes mittels Schenkelbrand ab dem 01.01.2019 laut Tierschutzgesetz nur noch unter Anwendung einer lokalen Schmerzausschaltung erlaubt ist.

Da es hierfür bis zum heutigen Tage jedoch keine praktikable Methode gibt, darf ab dem 01.01.2019 vorerst kein Fohlen mehr gebrannt werden.

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage der FN: https://www.pferd-aktuell.de/fn/newsticker/zucht/aus-fuer-den-schenkelbrand